Meldung terroristischer Inhalte
Stand: 11. August 2026
Kontaktstelle
Grassau GmbHGerlindweg 29
22559 Hamburg
Deutschland
E-Mail: tco@grassau.com
Telefon: +49 40 812000
Die Kontaktstelle ist elektronisch per E-Mail erreichbar. Entfernungsanordnungen nach Artikel 3 der Verordnung (EU) 2021/784 sind ausschließlich an die oben genannte E-Mail-Adresse zu richten. Der Posteingang wird täglich geprüft.
Sprachen und Form
Die Kontaktstelle kann in deutscher und englischer Sprache kontaktiert werden. Antworten erfolgen in derselben Sprache.Die Kommunikation erfolgt elektronisch. Bitte übermitteln Sie Anordnungen und Hinweise nach Möglichkeit als PDF-Anhang zusammen mit den relevanten Adressangaben (URLs) im Klartext, damit eine schnelle Bearbeitung möglich ist.
Was gemeldet werden kann
Terroristische Inhalte im Sinne des Artikels 2 Nummer 7 der Verordnung (EU) 2021/784 sind insbesondere Materialien, die- zur Begehung terroristischer Straftaten aufstacheln oder diese befürworten,
- zur Begehung oder zur Beteiligung an terroristischen Straftaten auffordern oder dafür werben,
- zur Beteiligung an den Aktivitäten einer terroristischen Vereinigung auffordern,
- Anleitungen zur Herstellung oder zum Gebrauch von Waffen, Sprengstoffen oder sonstigen Mitteln für terroristische Zwecke vermitteln, oder
- eine terroristische Straftat darstellen oder zu deren Begehung anleiten und dabei eine Gefahr für die Begehung einer solchen Straftat begründen.
Angaben in Ihrer Meldung
Damit wir einen Hinweis prüfen können, benötigen wir möglichst genaue Angaben:- die genaue Adresse (URL) des beanstandeten Inhalts,
- Datum und Uhrzeit des Abrufs,
- eine kurze Beschreibung, warum der Inhalt als terroristisch eingestuft wird,
- Ihre Kontaktdaten für Rückfragen (bei Meldungen von Privatpersonen freiwillig),
- bei behördlichen Anordnungen zusätzlich die Angaben nach Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/784.
Bearbeitung von Entfernungsanordnungen
Erhalten wir eine Entfernungsanordnung einer zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats, entfernen wir den betreffenden Inhalt oder sperren den Zugang dazu in allen Mitgliedstaaten so schnell wie möglich, in jedem Fall innerhalb einer Stunde nach Eingang der Anordnung (Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/784).Können wir einer Anordnung aus Gründen höherer Gewalt, aufgrund einer faktischen Unmöglichkeit oder wegen offensichtlicher Fehler bzw. unzureichender Angaben nicht fristgerecht nachkommen, informieren wir die anordnende Behörde unverzüglich unter Angabe der Gründe und setzen die Anordnung um, sobald die Hindernisse ausgeräumt sind.
Über die Entfernung oder Sperrung informieren wir den betroffenen Inhalteanbieter und weisen auf die Möglichkeit hin, eine Überprüfung zu verlangen. Meldungen von Privatpersonen und Organisationen prüfen wir eigenständig anhand unserer Nutzungsbedingungen und der geltenden Rechtslage.
Wichtiger Hinweis
Diese Kontaktstelle ist keine Notrufeinrichtung. Bei einer akuten Gefahr für Leib und Leben wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Polizei unter der Notrufnummer 110 bzw. dem europaweiten Notruf 112.Anfragen von Behörden nach der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act) richten Sie bitte an unsere behördliche Kontaktstelle nach Artikel 11 DSA. Allgemeine Kontaktdaten des Unternehmens finden Sie in unserem Impressum.